Mitglied werden

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verband!
 
Sie möchten Teil des einzigen Verbundes privater und privat-wirtschaftlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg werden? Hier erfahren Sie, wie das geht.
 
Ordentliche Mitgliedschaft für Träger, Einrichtungen und Anbieter ambulanter Hilfen

Drucken Sie einfach den Antrag Mitgliedschaft aus und senden diesen ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle. Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

Fördermitgliedschaft

Wenn Sie kein Träger der Kinder-, Jugend- oder Sozialhilfe sind und unsere Arbeit unterstützen möchten, können Sie Fördermitglied werden. Bitte melden Sie sich dazu bei unserer Geschäftsstelle.

Grundsätze unserer Arbeit

Die ethischen und fachlichen Grundsätze unserer Arbeit sind im Leitbild unseres Bundesverbandes und im Verhaltenskodex des VPK Landesverbandes Brandenburg festgehalten.

  • Leitbild
    Die Kernbotschaft des VPK-Leitbildes lautet: „Aus Überzeugung und Verantwortung“. Das Leitbild spiegelt das Selbstverständnis des Verbandes wider und erläutert die Motivation privater Träger, sich in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu engagieren.
     
  • Verhaltenskodex
    Hierin wird die verbindliche Grundlage für die Arbeit von Trägern der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe im Wirkungsbereich des VPK Bundesverbandes beschrieben. Der Verhaltenskodex wirkt als Selbstverpflichtungserklärung und wurde jeweils von den Mitgliedern des Bundesverbandes und des Brandenburger Landesverbandes einstimmig beschlossen.
     
  • Satzung und Beitragsordnung
    Die Satzung des Verbandes können Sie hier laden.
    Der Verband finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Hier finden Sie unsere aktuelle, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung.

Datenschutz

Wie wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten, erfahren Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Der VPK Brandenburg e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.