Aus dem Verband wurde eine rechtliche Fragestellung aufgegriffen, die in vielen Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe zum pädagogischen Alltag gehört. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Mediennutzung so gestaltet werden kann, dass sie fachlich sinnvoll begleitet wird und zugleich den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Anlass war die Praxis einer Einrichtung, die mit individuell ausgehandelten Mediennutzungsverträgen arbeitet. Diese werden gemeinsam mit jungen Menschen, Sorgeberechtigten und Fachkräften entwickelt und regelmäßig überprüft. Ergänzend besteht eine interne Regelung, nach der die Nutzung digitaler Endgeräte erst nach Abschluss eines solchen Vertrages zulässig ist. Im Austausch mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zeigten sich unterschiedliche rechtliche Bewertungen einzelner Regelungen, was zu weiterem Klärungsbedarf führte.
Vor diesem Hintergrund stellten sich grundlegende Fragen, unter anderem zur Zulässigkeit von Mediennutzungsverträgen, zu Möglichkeiten der gemeinsamen Einsichtnahme in Geräte bei Verdachtsmomenten, zum Einsatz technischer Schutzfunktionen auf dienstlichen Geräten sowie zur Bedeutung von Hausrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.
Als Verband der Kinder und Jugendhilfe in Brandenburg ist es dem VPK Brandenburg e. V. ein zentrales Anliegen, seine Mitglieder in rechtlich sensiblen und fachlich bedeutsamen Themen zu unterstützen und Orientierung zu geben. Mediennutzung betrifft nahezu alle Arbeitsfelder der Kinder und Jugendhilfe und ist häufig mit Unsicherheiten verbunden, insbesondere dort, wo pädagogische Verantwortung und rechtliche Vorgaben ineinandergreifen. Um eine fundierte und verlässliche Grundlage für die fachliche Praxis zu schaffen, wurde daher eine rechtliche Stellungnahme bei der Kanzlei Nordemann in Auftrag gegeben.
Die Stellungnahme ordnet die aufgeworfenen Fragen umfassend ein und bietet eine rechtliche Einordnung, die Einrichtungen dabei unterstützen kann, eigene Regelungen zur Mediennutzung reflektiert weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten. Sie geht dabei auch auf weiterführende Aspekte ein, etwa zur Frage möglicher Altersgrenzen für eigene Endgeräte.
Die vollständige rechtliche Stellungnahme ist hier veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Verfügung.