Existenzgründung
Sie möchten sich als Erzieherin/Erzieher oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge selbständig machen?
Wir beraten Sie bei der Gründung einer Einrichtung als freier Träger in der Kinder- und Jugendhilfe und bieten Gründungsberatung für Anbieterinnen/Anbieter von ambulanten Hilfen und Diensten.
Wir beraten Sie gern zu
- Konzeption
- Leistungsbeschreibung
- Kontakt zum Jugendamt und Landesjugendamt
- Beantragung einer Betriebserlaubnis, Betriebserlaubnisverfahren
- Abschluss einer Vereinbarung nach § 78b SGB VIII (Leistungsvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung)
- leistungsgerechte Entgeltkalkulation
- Entgeltverhandlung
- Versicherungen
- und vermitteln Fachanwälte und Steuerberatung.
Bitte wenden Sie sich an unseren Referenten Herrn Robert Kühr. Per Mail an rk@vpk-brb.de oder telefonisch unter 0331- 24347651. Anfragen aus anderen Bundesländern vermitteln wir bei Bedarf gern an das Büro der VPK-Bundesgeschäftsstelle, oder an einen VPK-Landesverband vor Ort.