Service
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder professionell und vielfältig.
Als Kooperationspartner, aller am Entwicklungsprozess junger Menschen Beteiligten.
Als Ansprechpartner für örtliche Jugendämter und das Landesjugendamt in Brandenburg.
Als Mitglied in unterschiedlichen Gremien, wichtigen Kommissionen und Arbeitsgruppen der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Verhandlungs- und Vertragspartner des Rahmenvertrages nach § 78 SGB VIII, der die Rahmenbedingungen für Leistungsbeschreibung, Qualitätsstandards und Entgelte bestimmt.
Und nicht zuletzt vor Ort, als „Anwalt“ unserer Mitglieder und ihrer speziellen Belange im Rahmen des achten Sozialgesetzbuches.